
Anleitung
Handelsregisterauszug kostenlos abrufen
Ja, das geht: Seit August 2022 ist der Handelsregisterauszug beim amtlichen Registerportal gebührenfrei. Hier steht in fünf Schritten, wie Sie ihn selbst als PDF herunterladen, welche Dokumente es dort gibt – und woran es in der Praxis meistens hakt.
Zum amtlichen Registerportal (handelsregister.de) ↗
Stand: 21. Oktober 2026. RegisterDirekt ist ein privater Bestellservice und gehört nicht zum Registerportal.
In fünf Schritten zum kostenlosen Auszug
- 1. Registerportal öffnen. Rufen Sie das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de auf. Für den Abruf brauchen Sie weder ein Konto noch eine Registrierung. handelsregister.de öffnen ↗
- 2. Firma suchen. Wählen Sie die normale oder die erweiterte Suche und geben Sie den Firmennamen ein – am besten ohne Rechtsform wie GmbH oder AG. Kennen Sie Registergericht und Registernummer, grenzen Sie die Suche damit ein.
- 3. Richtigen Treffer prüfen. Vergleichen Sie Sitz, Registergericht und Registernummer (zum Beispiel HRB 12345). Bei gleichnamigen Firmen oder nach einer Umfirmierung ist das der fehleranfälligste Schritt.
- 4. Auszug wählen. In der Trefferzeile stehen Kürzel: AD für den aktuellen Abdruck, CD für den chronologischen und HD für den historischen Abdruck. Unter DK finden Sie eingereichte Dokumente wie Gesellschafterliste oder Satzung.
- 5. PDF speichern. Das Dokument öffnet sich als PDF, das Sie speichern oder drucken können. Gebühren fallen dafür seit dem 1. August 2022 nicht mehr an.
Rechnen Sie mit fünf bis fünfzehn Minuten, wenn Sie die Firma eindeutig kennen. Wie die einzelnen Abdrucke aussehen und worin sie sich unterscheiden, zeigen unsere Beispiel-Dokumente und der Ratgeber aktueller oder chronologischer Auszug.
Die erweiterte Suche richtig nutzen
Die normale Suche reicht, wenn der Name ungewöhnlich ist. Bei häufigen Namen führt die erweiterte Suche schneller zum Ziel. Diese Einstellungen helfen am meisten:
- Schlagwörter statt Firmenname. Geben Sie zwei, drei markante Wörter ein und lassen Sie Rechtsform, „und“ oder Ortszusätze weg. Die Option, dass alle Schlagwörter enthalten sein müssen, filtert gleichnamige Firmen am wirksamsten.
- Registerart und Registernummer. Steht auf Briefpapier, Rechnung oder im Impressum der Firma etwa „HRB 12345“, tragen Sie Registerart und Nummer ein. Zusammen mit dem Registergericht ist der Treffer dann eindeutig.
- Registergericht auswählen. Das Gericht steht im Impressum meist direkt neben der Nummer („Amtsgericht München, HRB …“). Ohne Gericht kann dieselbe Nummer an mehreren Gerichten vorkommen.
- Bundesland eingrenzen. Kennen Sie nur den Sitz, schränken Sie die Suche auf das Bundesland ein. Das spart lange Trefferlisten.
- Gelöschte Firmen einbeziehen. Ist eine Gesellschaft erloschen oder verschmolzen, taucht sie nur auf, wenn Sie auch gelöschte Firmen suchen lassen.
Welche Dokumente das Portal kostenlos anbietet
In der Trefferliste steht hinter jeder Firma eine Reihe von Kürzeln. Jedes führt zu einem eigenen Dokument, alle sind gebührenfrei:
| Kürzel | Dokument | Wofür |
|---|---|---|
| AD | Aktueller Abdruck | Alle derzeit gültigen Eintragungen. Der Standard für Bank, Vertrag und Ausschreibung. |
| CD | Chronologischer Abdruck | Auch frühere, inzwischen gerötete Eintragungen seit Einführung des elektronischen Registers. |
| HD | Historischer Abdruck | Das Registerblatt aus der Zeit vor dem elektronischen Register, meist als Scan. |
| DK | Dokumentenansicht | Eingereichte Unterlagen wie Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag oder Anmeldungen. |
| UT | Unternehmensträgerdaten | Stammdaten wie Name, Sitz, Rechtsform und Registernummer in Kurzform. |
| VÖ | Registerbekanntmachungen | Die veröffentlichten Bekanntmachungen zu Eintragungen und Änderungen. |
| SI | Strukturierter Registerinhalt | Der Registerinhalt als maschinenlesbare XML-Datei, etwa für die eigene Software. |
Was die Abdrucke im Einzelnen enthalten, erklären die Seiten zum aktuellen, chronologischen und historischen Handelsregisterauszug sowie zur Gesellschafterliste.
Typische Stolpersteine beim kostenlosen Abruf
- Die Firma heißt anders als gedacht. Nach einer Umfirmierung, bei Markennamen oder Schreibvarianten findet die Suchmaske oft nichts, weil sie auf den eingetragenen Namen ausgelegt ist.
- Gleichnamige Unternehmen. „Müller GmbH“ gibt es hundertfach. Ohne Sitz oder Registernummer ist der richtige Treffer schwer zu erkennen.
- Unbekanntes Registergericht. Zuständig ist das Amtsgericht am Sitz – und das ist nicht immer das der eigenen Stadt. In vielen Bundesländern führen wenige zentrale Gerichte das Register.
- Das PDF öffnet sich nicht. Manche Browser blockieren das neue Fenster als Pop-up. Erlauben Sie Pop-ups für handelsregister.de oder speichern Sie die Datei über den Download-Hinweis.
- Keine Rechnung. Weil der Abruf kostenlos ist, gibt es keinen Beleg. Für Firmen, die Rechercheaufwand verbuchen, ist das ein Nachteil.
Welches Gericht für welche Stadt zuständig ist, finden Sie in unserem Verzeichnis der Registergerichte nach Bundesland.
Kostenlos, aber nicht beglaubigt
Der Abdruck aus dem Portal ist ein amtliches Dokument, trägt aber keine Beglaubigung. Für Bank, Geschäftspartner, Ausschreibungen und die meisten Behörden genügt das. Notare, Grundbuchämter und Stellen im Ausland verlangen dagegen oft einen beglaubigten Ausdruck.
Den erhalten Sie nur beim Registergericht, das die Firma führt – schriftlich oder per E-Mail beantragt und gegen eine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Soll das Dokument im Ausland verwendet werden, kommt je nach Zielland eine Apostille hinzu; sie erteilt in der Regel der Präsident des Land- oder Amtsgerichts. Planen Sie dafür einige Tage ein.
Handelsregisterauszug abrufen: kostenlos oder per Bestellung?
| handelsregister.de | RegisterDirekt | |
|---|---|---|
| Preis | kostenlos | ab 9,90 €, aktueller Auszug 14,95 € inkl. MwSt. (alle Preise) |
| Firmensuche | eingetragener Name, möglichst mit Gericht | Name, frühere Namen, Personen |
| Zustellung | Download im Browser | PDF per E-Mail |
| Rechnung | keine | E-Rechnung im ZUGFeRD-Format |
| Mehrere Dokumente | einzeln abrufen | in einer Bestellung |
| Beglaubigung | nein (nur beim Registergericht) | nein |
Kennen Sie die Firma genau und brauchen keinen Beleg, ist der amtliche Weg der richtige – das sagen wir lieber vorher: zum Registerportal ↗. Wenn Sie lieber nur den Namen eingeben und das PDF im Postfach haben wollen: Firma suchen und Handelsregisterauszug online bestellen.
Häufige Fragen zum kostenlosen Handelsregisterauszug
Ist der Handelsregisterauszug wirklich kostenlos?
Ja. Seit dem 1. August 2022 ist der Abruf aller Registerdaten über handelsregister.de gebührenfrei. Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Vorher kostete jeder Abdruck 4,50 Euro.
Brauche ich ein Konto beim Registerportal?
Nein. Suche und Abruf funktionieren ohne Registrierung. Ein Konto war früher für die kostenpflichtigen Abrufe nötig und spielt für den kostenlosen Weg keine Rolle mehr.
Ist der kostenlose Auszug amtlich?
Ja, es ist derselbe elektronische Abdruck aus dem Register, den auch Dienstleister abrufen. Er ist nicht beglaubigt. Eine beglaubigte Abschrift stellt nur das Registergericht gegen Gebühr aus; verlangt wird sie vor allem von Notaren und Stellen im Ausland.
Welcher Auszug ist der richtige?
Für Bank, Vertragspartner oder Ausschreibung genügt fast immer der aktuelle Abdruck (AD). Den chronologischen Abdruck (CD) brauchen Sie, wenn frühere Geschäftsführer, Sitzverlegungen oder Kapitaländerungen nachvollziehbar sein sollen.
Bekomme ich den kostenlosen Auszug per E-Mail?
Nein. Das Portal zeigt das PDF direkt im Browser an, Sie speichern es selbst. Eine Zusendung per Post oder E-Mail gibt es nur für beglaubigte Ausdrucke vom Registergericht oder über einen Bestellservice.
Wie oft darf ich kostenlos abrufen?
Das Portal begrenzt die Nutzung auf 60 Abrufe pro Stunde. Für Einzelabrufe spielt das keine Rolle, für Serienabfragen schon.
Wann lohnt sich ein Bestellservice?
Wenn Sie Gericht und Registernummer nicht kennen, eine Rechnung für die Buchhaltung brauchen oder mehrere Dokumente in einem Vorgang wollen. Dann zahlen Sie für Suche, Zuordnung und Zustellung, nicht für das Dokument selbst.
Quellen
- Gemeinsames Registerportal der Länder – handelsregister.de
- § 9 HGB – Einsichtnahme in das Handelsregister
- Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021, gebührenfreier Abruf seit 1. August 2022
Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.