Ratgeber · 5 Min.
Aktueller oder chronologischer Handelsregisterauszug?
Welcher Registerauszug richtig ist, hängt von der Frage ab: Geht es um den heutigen Stand oder soll nachvollzogen werden, wie sich das Unternehmen verändert hat?
Der aktuelle Handelsregisterauszug
Der aktuelle Auszug konzentriert sich auf die derzeit gültigen Registerangaben. Frühere Geschäftsführer, alte Anschriften oder nicht mehr gültige Vertretungsregeln werden in dieser Darstellung regelmäßig nicht als aktueller Bestand gezeigt.
Er eignet sich besonders für Kontoeröffnungen, Lieferantenprüfungen, Vertragsabschlüsse und andere Vorgänge, bei denen der gegenwärtige Rechtsstand zählt.
Der chronologische Auszug
Der chronologische Auszug stellt Registereintragungen zeitlich nachvollziehbar dar. Dadurch lassen sich etwa Firmenänderungen, Sitzverlegungen, Geschäftsführerwechsel oder Kapitalmaßnahmen erkennen.
Er ist sinnvoll für Due-Diligence-Prüfungen, Streitfälle, historische Recherchen oder wenn eine frühere Vertretungsberechtigung überprüft werden soll.
Der historische Auszug
Historische Auszüge betreffen insbesondere ältere Registerstände vor der Umstellung auf elektronische Registerführung. Je nach Unternehmen und Registergericht kann die Verfügbarkeit unterschiedlich sein.
Für einen bestimmten Stichtag sollte klar formuliert werden, welche Information gesucht wird. Manchmal sind zusätzlich ältere Registerdokumente oder Registerakten erforderlich.
Häufige Fragen
Welcher Auszug wird bei einer Bank benötigt?
Meist wird ein aktueller Auszug verlangt. Die Bank kann jedoch zusätzliche Dokumente oder eine maximale Altersgrenze vorgeben.
Zeigt der chronologische Auszug alle Dokumente?
Er zeigt die Entwicklung der Registereintragungen, ersetzt aber nicht sämtliche eingereichten Dokumente wie Gesellschafterlisten oder Gesellschaftsverträge.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung. Anforderungen können je nach Einzelfall und empfangender Stelle abweichen.